" Gustl Mollath " / Hans Hetz Landkreis Bayreuth-Kulmbach,
Durchsungungsbeschluß rechtens?!

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Zum Thema Hans Hetz " der zweite Gustl Mollath " im Landkreis Bayreuth-Kulmbach,
Durchsungungsbeschluß rechtens?!


Übler Faschingsauftritt durch Kulmbacher Justiz?

Es war der 11 November 2002, während sich im ganzen Land die Narren auf den Beginn der Faschingssaison vorbereiteten, sorgt das Amtsgericht Kulmbach auf meinen Erbhof in Lochau für einen Auftritt, der meine ganze Existenz auf’s Spiel setzten sollte.

– bis heute noch nicht abgeschlossen und mir einen Schaden von über 500.000.00 Euro zugefügt wurde.

Folgendes passierte an diesem denkwürdigen Tag:
Zwei Polizisten überrumpelten mich an der Haustür mit einem sogenannten Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Sie forderten die Herausgabe der Generalvollmacht, die mir meine Mutter Ende Oktober 2000 erteilt hatte.
Ich stünde im Verdacht, diese Urkunde gefälscht zu haben.
Es handelt sich um ein Originalformular des Landratsamtes Kulmbach von Herrn Wild. Diese Unterschrift stamme angeblich nicht von meiner Mutter, ich müsse sie nachgemacht haben, hieß der Vorwurf. Meiner Unschuld bewusst, habe ich das zweiseitige Schriftstück den Beamten freiwillig ausgehändigt.

Ich erinnere mich noch, dass der wortführende Polizist mir ziemlich widerwillig eine Quittung unterschrieb.
Gemäß dem Motto: Die Wahrheit Siegt! harrte ich der Dinge und ich glaubte immer noch fest daran, als ich eine Ladung als Angeklagter vor Gericht aus Kulmbach bekam. Hatte ich doch den Lebensgefährten meiner inzwischen unter Demenzanfällen leidenden Mutter als wichtigsten Zeugen.
Der war bei der Unterzeichnung nicht nur anwesend, sondern hatte selbst – wie sich’s gehört – als Zeuge unterschrieben.

Es kam jedoch ganz anders:
Meine eigene Mutter, der inzwischen vom Gericht eine Berufsbetreuerin zugeordnet worden war, beteuerte plötzlich, dass sie so etwas nie unterschrieben habe. Der Amtsrichter ließ merkwürdigerweise meinen Hauptentlastungszeugen links liegen und folgte der Argumentation der Betreuerin, eine Rechtsanwältin.

Ich wurde als Urkundenfälscher verurteilt!

Für mich brach eine Welt zusammen. In meiner Verzweiflung zog ich einen Bekannten in dieses höchstanrüchige Urteil hinzu. Der sagte daraufhin wörtlich: Hans, da wollen einer oder mehrere an das Vermögen deiner Mutter, dein Erbe ran! Die Mutter lebt 1. jetzt im Altersheim und 2. steht sie unter hauptberuflicher Betreuung. Im Fernsehen wurde berichtet, dass in solchen Fällen auch gewisse Amtsrichter iher Finger mit im Spiel haben. Die ganze Sache stinkt! Du musst sofort Widerspruch einlegen. Die Wahrheit muss an’s Licht kommen!

Als ich den Beamten den Durchsuchungsbefehl und die Quittung zeigte, kam dieser aus dem Staunen nicht mehr raus.
War das totale Schlamperei oder gar Absicht?

Der von der Polizei vorgelegte Durchsuchungsbeschluss hatte keinen Datumseintrag und war nicht einmal von einem Richter unterschrieben.
Die zwei Beamten müssten eigentlich gewusst haben, dass sie in diesem Moment völlig illegal handelten, gegebenenfalls sich eines Hausfriedensbruches schuldig gemacht hätten.

Waren die Beiden doch dienstbeflissen, die passende Uhrzeit abzuwarten.

Frage: Zufall oder noch ein makaberer Faschingsscherz oberdrauf?
Die Beschlagnahme fand genau am 11.11 um 11:11 Uhr statt!?!
Der Sachverhalt klingt unglaublich, oder?

Sie können sich selbst ein Urteil über die Justiz bilden.

In der Berufungsverhandlung wurde ich dann tatsächlich aufgrund eines Schriftgutachtens des Landeskriminalamts München Frei gesprochen.

Die Generalvollmacht wurde mir jedoch trotz vielfacher rechtlicher Bemühungen nicht zurückgegeben!
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat das Schriftstück – mein Eigentum – an die Berufsbetreuerin weitergegeben!?



Original Schreiben Bayreuth Beschluß, Freibrief für Polizei, Staatsanwaltschaft? im PDF-Format (72KB)


 
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